Vom 1. Jänner bis 31. Mai 115 Kontakte, im gleichen Zeitraum 2010 waren es 940 - Ombudsstellen wurden unabhängig gestellt - 287 Meldungen heuer bei Klasnic-Kommission
Wien, 29.06.11 (KAP) Einen deutlichen Rückgang von Meldungen verzeichnen die kirchlichen Ombudsstellen im Vergleich zum Vorjahr. "Insgesamt gab es im heurigen Jahr vom 1. Jänner bis 31. Mai 115 Kontakte mit den Ombudsstellen", erklärte der Leiter der Wiener Ombudsstelle, Prof. Johannes Wancata, am Mittwoch gegenüber "Kathpress". Im vergangenen Jahr hat es im selben Zeitraum 940 Kontakte gegeben, im gesamten Jahr 2010 waren es dann 1.201 Kontakte.
Bei den 115 Kontakten des heurigen Jahres handelt es sich um 60 mutmaßliche Fälle von Missbrauch, erläuterte Wancata. Die Reduktion erkläre sich mit dem Ausschluss von Mehrfachmeldungen und aufgrund der Abklärung mit den Betroffenen. Von den mutmaßlichen Missbrauchsfällen könnten nach Einschätzung der Ombudsstellen vier Fälle noch strafrechtlich relevant sein. "Um keinesfalls eine strafrechtliche Relevanz zu übersehen, wurden insgesamt sechs Fälle zur Anzeige gebracht", so Wancata.
Im gesamten Jahr 2010 gab es nach Angaben der kirchlichen Ombudsstellen 1.201 Kontakte. Daraus erhärtete sich bei insgesamt499 Personen der Verdacht, dass sie Opfer von Übergriffen im kirchlichen Bereich geworden sind. Eine strafrechtliche Relevanz habe es bei 4,4 Prozent der Fälle - also bei 22 der 499 mutmaßlichen Opfer - gegeben. Dennoch wurden im Vorjahr von kirchlicher Seite25,1 Prozent - also 125 Fälle - zur Anzeige gebracht. Insgesamt bezogen sich 53 Prozent der Fälle auf Ereignisse vor 1970, sie liegen folglich mehr als 40 Jahre zurück. 42 Prozent der Fälle betrafen den Zeitraum von 1971 bis 1992.
Unabhängige Ombudsstellen
Grundlage für die Tätigkeit der kirchlichen Ombudsstellen ist die Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die u. a. vorsieht, dass die Leitung und die Fachmitglieder "unabhängig" und "in keinem kirchlichen Dienstverhältnis" stehen sollen. Durch personelle Neubesetzungen - zuletzt in der Salzburger und in der Innsbrucker Ombudsstelle - sind diese Kriterien nun in allen österreichischen Diözesen umgesetzt.
Aus diesem Grund hat die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft unter Leitung von Waltraud Klasnic mitgeteilt, dass ab 1. Juni dieses Jahres "Erstmeldungen von Betroffenen von Missbrauch und Gewalt über die nunmehr unabhängig gestellten diözesanen Ombudsstellen erfolgen"
können. Die Entscheidungen über finanzielle Hilfestellungen trifft aber weiterhin die Unabhängige Opferschutzkommission.
Anzeige: Primär entscheidet Opfer
Die kirchlichen Ombudsstellen bieten Betroffenen u. a. eine rechtliche Beratung an, bei der auch immer die Frage nach der Anzeige behandelt werde, so Wancata. Er betonte, dass "nie die Ombudsstelle selbst, sondern entweder das Opfer oder die zuständige kirchliche Stelle eine Anzeige macht". Die Vorgangsweise in dieser Frage sei einheitlich für alle Ombudsstellen durch die Rahmenordnung der Bischofskonferenz geregelt. Dort heißt es, dass eine Anzeige immer dann zu erstatten ist, wenn eine gesetzliche Anzeigepflicht besteht wie beispielsweise im Schulbereich.
Wo keine Anzeigepflicht besteht, sind nach diesen Leitlinien die Interessen und der Wille des Opfers maßgeblich. Dort steht, dass die kirchliche Ombudsstelle in der Regel dem Opfer empfiehlt, selbst Anzeige zu erstatten. Ebenso wird der mutmaßliche Täter aufgefordert, Selbstanzeige zu erstatten. "Ergibt sich aber nicht nur ein dringender Tatverdacht gegen eine bestimmte Person, sondern besteht auch die Gefahr, dass weitere Personen durch den Täter zu Schaden kommen könnten, ist deren Schutz vorrangig," so Wancata mit Bezug auf die Rahmenordnung der Bischofskonferenz. In solchen Fällen bringe die Kirche von sich aus den Sachverhalt zur Anzeige, auch gegen den ausdrücklichen Wunsch des Opfers, das aber darüber informiert wird.
Weniger Meldungen heuer auch bei Klasnic-Kommission
Bei der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft haben sich im heurigen Jahr bis 31. Mai insgesamt 287 Betroffene gemeldet. Zusammen mit den729 Kontakten aus dem Jahr 2010 gibt es somit 1.016 Meldungen, die den kirchlichen Bereich betrafen. Das teilte der Sprecher der Klasnic-Kommission, Prof. Herwig Hösele, am Mittwoch gegenüber "Kathpress" nach der Sitzung der Kommission mit.
Bei der insgesamt 19. Sitzung der Opferschutzkommission habe es insgesamt 45 Entscheidungen über finanzielle Hilfe für Opfer gegeben, wobei drei Fälle abgelehnt wurden. Hösele erläuterte weiter, dass die Zahl der getroffenen Entscheidungen deutlich erhöht werden konnte. Insgesamt habe die Kommission bis Ende Mai 305 Entscheidungen getroffen, darunter waren zwölf Ablehnungen. 2010 waren es noch 97 Entscheidungen.



