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Kein Friedensgesang zum Friedensgruß

Mit 8. Juli 2014 promulgierte die Kongregation für den Gottesdienst ein Rundschreiben über die  "rituelle Bedeutung der Gabe des Friedens in der Messfeier". Das Schreiben gibt u.a. auch konkrete Hinweise für den Vollzug des Friedensritus.

In den meisten Ritenfamilien hat der Friedensritus seinen Platz am Ende des Wortgottesdienstes, vor der Gabenbereitung – gemäß dem Jesuswort nach Mt 5,23–26:

"Wenn du deine Opfergabe zum Altar bringst und dir dabei einfällt, dass dein Bruder etwas gegen dich hat, so lass deine Gabe dort vor dem Altar liegen; geh und versöhne dich zuerst mit deinem Bruder, dann komm und opfere deine Gabe. Schließ ohne Zögern Frieden mit deinem Gegner, solange du mit ihm noch auf dem Weg zum Gericht bist. Sonst wird dich dein Gegner vor den Richter bringen und der Richter wird dich dem Gerichtsdiener übergeben und du wirst ins Gefängnis geworfen. Amen, das sage ich dir: Du kommst von dort nicht heraus, bis du den letzten Pfennig bezahlt hast."

 

 

In der römischen Tradition lässt sich der Friedensgruß seit dem 5. Jh. an der uns vertrauten Stelle nachweisen, im Kommunionritus zwischen eucharistischem Hochgebet und Kommunionausteilung.

Diese sensible Stelle erfordert einen achtsamen Vollzug des Friedensritus. Die Kongregation gibt dafür Hinweise − unter anderem:

 

Im römischen Ritus ist traditionell kein Gesang für den Friedensgruß vorgesehen, weil die Zeit für den Austausch des Friedens nur an diejenigen in nur unmittelbarer Nähe sehr knapp bemessen ist. Ein Friedensgesang suggeriert jedoch einen längeren Zeitraum für den Austausch des Friedensgrußes.

 

» Hier gibt es das ganze Dokument im Wortlaut

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