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Ombudsstellen
gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch im kirchlichen Bereich
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Aktualisierung: September 2021

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Willkommen
Inhalt:

auf der Website der katholischen Kirche in Österreich zu Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Bereich.

 

Seit Juni 2010 gibt es dazu eine verbindliche Rahmenordnung, die von der Bischofskonferenz unter dem Titel "Die Wahrheit wird euch frei machen" veröffentlicht wurde. Sie gilt für alle östereichischen Diözesen und Ordensgemeinschaften und liegt seit September 2016 in einer zweiten, überarbeiteten und aktualisierten Auflage vor. AKTUELL: Im September 2021 folgte die Veröffentlichung einer weiteren Überarbeitung der Rahmenordnung. > Hier nachzulesen. 

 

Erstanlaufstelle für alle Fragen und Vorkommnisse im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Raum sind die diözesanen Ombudsstellen. Sie stehen mit Rat und Hilfe  mutmaßlichen Opfern und deren Angehörigen zur Verfügung. An die Ombudsstellen können und sollen alle Fälle bzw. Verdachtsmomente hinsichtlich Missbrauch und Gewalt herangetragen werden. Allen Hinweisen wird dort rasch, kompetent und weisungsfrei nachgegangen.

 

Zusätzlich dazu gibt es in den Diözesen Stabstellen für Kinder- und Jugendschutz. Durch gezielte Information, Sensibilisierung und Beratung wollen sie die Prävention gegen Missbrauch und Gewalt fördern.

 

Missbrauch und Gewalt dürfen keinen Platz in der Kirche haben. Dafür sind alle in der Kirche mitverantwortlich. Es gilt hinzuschauen, wo man gerne wegschauen möchte und die Prävention zu stärken. Dafür gibt es die in der Rahmenordnung vorgesehenen Regeln, Abläufe ("Verfahrensordnung") und Einrichtungen, die sich seit 2010 sehr bewährt haben.

 

Einen Überblick über die Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt finden Sie hier auf Deutsch und Englisch.


Zusatzinformationen:

Neue Rahmenordnung 2021

Hier können Sie die neu überarbeitete Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (Stand September 2021) für die katholische Kirche in Österreich einsehen und

 

» Online nachlesen

» als pdf herunterladen

 

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Die Rahmenordnung in Fremdsprachen

  • Englisch
  • Italienisch
  • Französisch
  • Spanisch
  • Polnisch
  • Kroatisch

Heimopferrentengesetz

Paragraf unter der Lupe [ (c) www.BilderBox.com, Erwin Wodicka, Siedlerzeile 3, A-4062 Thening, Tel. + 43 676 5103678.Verwendung nur gegen HONORAR, BELEG,URHEBERVERMERK und den AGBs auf bilderbox.com](in an im auf aus als and beim mit einer einem ein

 

Mit Juli 2017 ist das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft getreten, welches Opfern von Gewalt in Heimen den Bezug von Rentenleistungen ermöglicht.

 

    Informationen zur Antragstellung
Antragsformular herunterladen

 


 


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Fakten & Zahlen

 

Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 2.709 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Bei 29 % aller Vorfälle handelte es sich um sexuellen Missbrauch. Bei allen anderen Vorfällen ging es um Formen von körperlicher bzw. psychischer Gewalt.

 

109 Fälle sind derzeit noch in Bearbeitung, in 250 Fällen wurden weder finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle Entscheidungen der "Klasnic-Kommission" akzeptiert und umgesetzt.

 

Den Betroffenen wurden bisher in Summe 34,2 Mio. Euro zuerkannt, davon 27,1 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7,1 Mio. Euro für Therapien.

 

Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und  1970er-Jahren ereignet (0,4% der Fälle lassen sich zeitlich nicht zugeordnen): 50,5% der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,5% in den 1970er-Jahren, 11 % in den 1980er-Jahren, 4,2% in den 1990er-Jahren und 1,4% seit 2000.

 

(Stand: 31. Juli 2022)

 

 

Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt - Ein Überblick

  • Deutsch
  • Englisch

 

Behelfe der Erzdiözese Wien

  • "Mein sicherer Ort"
  • "Unter vier Augen"

Medienreferat der Österreichischen Bischofskonferenz
Stephansplatz 4/6/1
A-1010 Wien

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