Stabsstellen für Prävention von Missbrauch und Gewalt
Prävention von Gewalt und sexuellem Missbrauch kann nur durch einen ständigen Sensibilisierungsprozess passieren. Die bewusste Auseinandersetzung aller kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesem Thema ist daher nötig. Obwohl es keinen hundertprozentigen Schutz geben kann, können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Machtmissbrauch und Grenzverletzungen verhindern oder erschweren.
Prävention soll nicht nur Gewalt im engeren Sinne, sondern auch das Wegschauen, Verharmlosen oder Vertuschen selbiger verhindern.
Die Arbeitsfelder und Aufgabenbereiche der Stabsstelle für Prävention sind:
Sensibilisierung für die Themen: Nähe und Distanz, verantwortungsvoller Umgang mit Macht und aller Gewaltformen wie physische, psychische, sexuelle und spirituelle Gewalt.
Professionalisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit jungen oder schutzbedürftigen Menschen arbeiten.
Information und Beratung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Themen der Prävention bzw. im Anlassfall von Gewalt.
Organisation von Weiterbildungen und Studientagen.
Erstellung von Unterlagen und Behelfen für die Präventionsarbeit.
Ansprechpartnerin für zu erstellende Schutzkonzepte.
Instanz für die Autorisierung von Schutzkonzepten.
Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit mit allen kirchlichen Stellen und Einrichtungen sowie außerkirchlichen Fachstellen, um die Präventionsarbeit den Situationen und Gegebenheiten anzupassen und stets weiter zu entwickeln.
Hier können Sie die neu überarbeitete Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (Stand September 2021) für die katholische Kirche in Österreich einsehen und
Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 2.709 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Bei 29 % aller Vorfälle handelte es sich um sexuellen Missbrauch. Bei allen anderen Vorfällen ging es um Formen von körperlicher bzw. psychischer Gewalt.
109 Fälle sind derzeit noch in Bearbeitung, in 250 Fällen wurden weder finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle Entscheidungen der "Klasnic-Kommission" akzeptiert und umgesetzt.
Den Betroffenen wurden bisher in Summe 34,2 Mio. Euro zuerkannt, davon 27,1 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7,1 Mio. Euro für Therapien.
Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und 1970er-Jahren ereignet (0,4% der Fälle lassen sich zeitlich nicht zugeordnen): 50,5% der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,5% in den 1970er-Jahren, 11 % in den 1980er-Jahren, 4,2% in den 1990er-Jahren und 1,4% seit 2000.
(Stand: 31. Juli 2022)
Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt - Ein Überblick