auf der Website der katholischen Kirche in Österreich zu Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Bereich.
Seit Juni 2010 gibt es dazu eine verbindliche Rahmenordnung, die von der Bischofskonferenz unter dem Titel "Die Wahrheit wird euch frei machen" (» als pdf herunterladen) veröffentlicht wurde. Sie gilt für alle östereichischen Diözesen und Ordensgemeinschaften und liegt seit September 2016 in einer zweiten, überarbeiteten und aktualisierten Auflage vor.
Erstanlaufstelle für alle Fragen und Vorkommnisse im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Gewalt im kirchlichen Raum sind die diözesanen Ombudsstellen. Sie stehen mit Rat und Hilfe mutmaßlichen Opfern und deren Angehörigen zur Verfügung. An die Ombudsstellen können und sollen alle Fälle bzw. Verdachtsmomente hinsichtlich Missbrauch und Gewalt herangetragen werden. Allen Hinweisen wird dort rasch, kompetent und weisungsfrei nachgegangen.
Zusätzlich dazu gibt es in den Diözesen Stabstellen für Kinder- und Jugendschutz. Durch gezielte Information, Sensibilisierung und Beratung wollen sie die Prävention gegen Missbrauch und Gewalt fördern.
Missbrauch und Gewalt dürfen keinen Platz in der Kirche haben. Dafür sind alle in der Kirche mitverantwortlich. Es gilt hinzuschauen, wo man gerne wegschauen möchte und die Prävention zu stärken. Dafür gibt es die in der Rahmenordnung vorgesehenen Regeln, Abläufe ("Verfahrensordnung") und Einrichtungen, die sich seit 2010 sehr bewährt haben.
Zusatzinformationen:
Heimopferrentengesetz
Mit Juli dieses Jahres ist das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft getreten, welches Opfern von Gewalt in Heimen den Bezug von Rentenleistungen ermöglicht.
Hier können Sie die neu überarbeitete Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (Stand September 2016) für die katholische Kirche in Österreich einsehen und
Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 1.455 Fälle zugunsten der Opfer entschieden. Die Kirche hat alle Entscheidungen der "Klasnic-Kommission" akzeptiert und umgesetzt.
Den Opfern wurden bisher in Summe 22 Mio. Euro zuerkannt, davon 17,6 Mio. Euro als Finanzhilfen und 4,4 Mio. Euro für Therapien
Von allen Betroffenen haben 878 angegeben, dass sie Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind. In allen anderen Fällen ging es um Formen von körperlicher bzw. psychischer Gewalt.
Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt: 55% haben sich vor 1970 ereignet, 44 % von 1970 bis 1999 und 1% seit 2000.