Die Österreichische Bischofskonferenz und die Österreichische Ordenskonferenz haben gemeinsam einen Beirat Opferschutz eingerichtet.
Auftrag des Beirates
Sorge tragen für eine strategische Planung und Weiterentwicklung der Opferschutztätigkeit der katholischen Kirche in Österreich
Kontakt mit und Gesamtkoordinierung der Ombudsstellen, Diözesanen Kommissionen, Stiftung Opferschutz und anderer gleichartiger kirchlicher Einrichtungen
Beobachtung der Umsetzung der Rahmenordnung
Berichtspflicht gegenüber der Bischofskonferenz und der Ordenskonferenz
Mitglieder des Beirates
Amtliche Mitglieder Österr. Bischofskonferenz und Österr. Ordenskonferenz
Bischof Dr. Benno Elbs (Vorsitzender)
Weihbischof Dr. Hansjörg Hofer
Erzabt P. Dr. Korbinian Birnbacher OSB
Generalpriorin Sr. MMag. Franziska J. Madl OP
Fachberaterinnen bzw. Fachberater
Mag. Susanne Pointner
Dr. Sabine Riehs-Hilbert
Mag. Harald Schiffl
Mag. Martin Strobl
Dr. Christian Wlaschütz
Sekretär des Beirates
Matthias Theil
Begleiterstab des Beirates
Sr. Mag. Christine Rod MC
Mag. Rita Kupka-Baier
Der Beirat stimmt die Interessen der Diözesen und der Orden zum Thema Opferschutz ab. Weiters berät der Beirat die Österreichische Bischofskonferenz und die Österreichische Ordenskonferenz in Fragen der Prävention und Maßnahmen und Regelungen gegen Missbrauch und Gewalt. Aufgabe des Beirates ist die strategische Planung und Weiterentwicklung der Opferschutztätigkeit in der katholischen Kirche in Österreich sowie in enger Kooperation mit der Stiftung Opferschutz die Gesamtkoordination aller kirchlichen Einrichtungen, die mit Aufgaben im Bereich des Opferschutzes betraut sind.
Aufgabe des von der Bischofskonferenz beauftragten Bischofs ist es, gemeinsam mit dem Beirat Opferschutz die österreichweite Umsetzung der Rahmenordnung zu beobachten und bei Bedarf eine Aktualisierung bzw. Weiterentwicklung anzuregen.
Hier können Sie die neu überarbeitete Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (Stand September 2021) für die katholische Kirche in Österreich einsehen und
Seit 2010 gingen 3.651 Meldungen gemäß Verfahren der kirchlichen Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt ein. Dabei handelt es sich zu rund zwei Drittel um Männer (62,4%).
Die Unabhängige Opferschutzkommission (UOK) hat 3.492 Fälle entschieden und dabei in Summe 37,7 Mio. Euro zuerkannt. Davon 29,8 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7,9 Mio. Euro für Therapien. Die Kirche hat alle Entscheidungen der UOK umgesetzt. In 278 Fällen wurden keine Leistungen zuerkannt.
Die meisten Vorfälle waren zum Zeitpunkt der Meldung rechtlich verjährt und beziehen sich überwiegend auf die Zeit vor 1980 (81,2%), die Zeit zwischen 1980 und 1999 betreffen 16,5% und auf die Zeit ab dem Jahr 2000 entfallen 2,3%.
Die überwiegende Mehrheit der Meldungen bezieht sich auf Heime und Betreuungseinrichtungen für Kranke oder Menschen mit Behinderung (61,3%). Auf den schulischen Bereich bzw. zugehörige Internate oder Kindergärten entfallen weitere 21,6%. Die Meldungen aus pfarrlichen Zusammenhängen machen 11,7% aus, jene aus Klöstern und Orden 1,9% (sonstige Zusammenhänge 3,5%).
Fast die Hälfte der Betroffenen (47%) meldete Vorfälle zu sexueller Gewalt. Bei allen anderen Vorfällen ging es um Formen von körperlicher bzw. psychischer Gewalt. Zumeist treten die Gewaltformen gemischt auf (Mehrfachnennung möglich). Psychische Gewalt wird am häufigsten genannt (82%), knapp gefolgt von körperlicher Gewalt (80%).
Zum Zeitpunkt der Vorfälle waren die Betroffenen überwiegend 6-12 Jahre alt (63,3%). Die Betroffenen wurden zu 72% vor 1966 geboren. Der Altersdurchschnitt zum Zeitpunkt der Meldung liegt über die Jahre hinweg zwischen 52 und 60 Jahren.
(Stand: 30. Juni 2025)
Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt - Ein Überblick