Die Österreichische Bischofskonferenz und die Österreichische Ordenskonferenz haben gemeinsam einen Beirat Opferschutz eingerichtet.
Auftrag des Beirates
Sorge tragen für eine strategische Planung und Weiterentwicklung der Opferschutztätigkeit der katholischen Kirche in Österreich
Kontakt mit und Gesamtkoordinierung der Ombudsstellen, Diözesanen Kommissionen, Stiftung Opferschutz und anderer gleichartiger kirchlicher Einrichtungen
Beobachtung der Umsetzung der Rahmenordnung
Berichtspflicht gegenüber der Bischofskonferenz und der Ordenskonferenz
Mitglieder des Beirates
Amtliche Mitglieder Österr. Bischofskonferenz und Österr. Ordenskonferenz
Bischof Dr. Benno Elbs (Vorsitzender)
Weihbischof Dr. Hansjörg Hofer
Erzabt P. Dr. Korbinian Birnbacher OSB
Generalpriorin Sr. MMag. Franziska J. Madl OP
Fachberaterinnen bzw. Fachberater
Mag. Susanne Pointner
Dr. Sabine Riehs-Hilbert
Mag. Harald Schiffl
Mag. Martin Strobl
Dr. Christian Wlaschütz
Sekretär des Beirates
Matthias Theil
Begleiterstab des Beirates
Sr. Mag. Christine Rod MC
Mag. Rita Kupka-Baier
Der Beirat stimmt die Interessen der Diözesen und der Orden zum Thema Opferschutz ab. Weiters berät der Beirat die Österreichische Bischofskonferenz und die Österreichische Ordenskonferenz in Fragen der Prävention und Maßnahmen und Regelungen gegen Missbrauch und Gewalt. Aufgabe des Beirates ist die strategische Planung und Weiterentwicklung der Opferschutztätigkeit in der katholischen Kirche in Österreich sowie in enger Kooperation mit der Stiftung Opferschutz die Gesamtkoordination aller kirchlichen Einrichtungen, die mit Aufgaben im Bereich des Opferschutzes betraut sind.
Aufgabe des von der Bischofskonferenz beauftragten Bischofs ist es, gemeinsam mit dem Beirat Opferschutz die österreichweite Umsetzung der Rahmenordnung zu beobachten und bei Bedarf eine Aktualisierung bzw. Weiterentwicklung anzuregen.
Hier können Sie die neu überarbeitete Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (Stand September 2021) für die katholische Kirche in Österreich einsehen und
Seit 2010 hat die Unabhängige Opferschutzkommission 2.709 Fälle zugunsten von Betroffenen entschieden. Bei 29 % aller Vorfälle handelte es sich um sexuellen Missbrauch. Bei allen anderen Vorfällen ging es um Formen von körperlicher bzw. psychischer Gewalt.
109 Fälle sind derzeit noch in Bearbeitung, in 250 Fällen wurden weder finanzielle Hilfe noch Therapie zuerkannt. Die Kirche hat alle Entscheidungen der "Klasnic-Kommission" akzeptiert und umgesetzt.
Den Betroffenen wurden bisher in Summe 34,2 Mio. Euro zuerkannt, davon 27,1 Mio. Euro als Finanzhilfen und 7,1 Mio. Euro für Therapien.
Die meisten Vorfälle sind rechtlich verjährt und haben sich hauptsächlich in den 1960er- und 1970er-Jahren ereignet (0,4% der Fälle lassen sich zeitlich nicht zugeordnen): 50,5% der Fälle sind vor 1970 geschehen, 32,5% in den 1970er-Jahren, 11 % in den 1980er-Jahren, 4,2% in den 1990er-Jahren und 1,4% seit 2000.
(Stand: 31. Juli 2022)
Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt - Ein Überblick