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Opferschutz
Katholische Kirche in Österreich
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Rahmenordnung
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Rahmenordnung 2021

Die Rahmenordnung für die katholische Kirche in Österreich – Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt – Dritte, überarbeitete und ergänzte Ausgabe (2021) wurde in der Vollversammlung der Österreichischen Ordenskonferenz am 10. Mai 2021 und in der Som- mervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz von 14. bis 16. Juni 2021 beschlossen. Die Diözesanbischöfe erteilten der Verfahrensordnung (Teil C) dieser Rahmenordnung einzeln ihre Zustimmung im Sinne can. 455 § 4 CIC 1983. Mit Schreiben vom 29. Mai 2021 teilte die Kongregation für die Glaubenslehre mit, dass ihrerseits keine Einwände gegen die vorliegende Neufassung der Rahmenordnung bestehen. Die Rahmenordnung tritt mit 1. September 2021 in Kraft.

 

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Zusatzinformationen:

Rahmenordnung 2021

Hier können Sie die neu überarbeitete Rahmenordnung "Die Wahrheit wird euch frei machen" (Stand September 2021) für die katholische Kirche in Österreich einsehen und

 

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Die Rahmenordnung in Fremdsprachen

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  • Französisch
  • Spanisch
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  • Kroatisch

Heimopferrentengesetz

Paragraf unter der Lupe [ (c) www.BilderBox.com, Erwin Wodicka, Siedlerzeile 3, A-4062 Thening, Tel. + 43 676 5103678.Verwendung nur gegen HONORAR, BELEG,URHEBERVERMERK und den AGBs auf bilderbox.com](in an im auf aus als and beim mit einer einem ein

 

Mit Juli 2017 ist das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft getreten, welches Opfern von Gewalt in Heimen den Bezug von Rentenleistungen ermöglicht.

 

    Informationen zur Antragstellung
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Fakten & Zahlen

 

Seit 2010 gingen 3.734 Meldungen gemäß Verfahren der kirchlichen Rahmenordnung gegen Missbrauch und Gewalt ein. Dabei handelt es sich zu rund zwei Drittel um Männer (62,2%).

 

Die Unabhängige Opferschutzkommission (UOK) hat 3.583 Fälle entschieden und dabei in Summe 38,1 Mio. Euro zuerkannt. Davon 30,1 Mio. Euro als Finanzhilfen und 8 Mio. Euro für Therapien. Die Kirche hat alle Entscheidungen der UOK umgesetzt. In 286 Fällen wurden keine Leistungen zuerkannt.

 

Die meisten Vorfälle waren zum Zeitpunkt der Meldung rechtlich verjährt und beziehen sich überwiegend auf die Zeit vor 1980 (80,9%), die Zeit zwischen 1980 und 1999 betreffen 16,9% und auf die Zeit ab dem Jahr 2000 entfallen 1,8% (0,4% können nicht zugeordnet werden).

 

Die überwiegende Mehrheit der Meldungen bezieht sich auf Heime und Betreuungseinrichtungen für Kranke oder Menschen mit Behinderung (61,3%). Auf den schulischen Bereich bzw. zugehörige Internate oder Kindergärten entfallen weitere 21,6%. Die Meldungen aus pfarrlichen Zusammenhängen machen 11,7% aus, jene aus Klöstern und Orden 1,9% (sonstige Zusammenhänge 3,5%).

 

(Stand: 31. Dezember 2025)

 

 

Maßnahmen der Katholischen Kirche in Österreich gegen Missbrauch und Gewalt - Ein Überblick

  • Deutsch
  • Englisch

 

Behelfe der Erzdiözese Wien

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Medienreferat der Österreichischen Bischofskonferenz
Stephansplatz 4/6/1
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